Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

ABK_SICHERHEITSTECHNIK

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 24. Juli 2025

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 351.4 KB

§ 1