Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
ABKGSCHMEDPRO_G_2012§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABKGSCHMEDPRO_G_2012/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABKGSCHMEDPRO_G_2012/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 16. April 2012
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Abkommen