Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

ABKGSCHMEDPRO_G_2012

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABKGSCHMEDPRO_G_2012/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABKGSCHMEDPRO_G_2012/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 16. April 2012

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

§ 1