Gesetze / Allgemeine Bundesbergverordnung
ABBergVAnhang 2 (zu § 12) Zusätzliche Anforderungen für Tagesanlagen im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
Stand: 10.06.2019
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1480 - 1481;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Änderungsverlauf
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10.08.2005 Ausfertigung
Anhang 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2005 (BGBl. I 2452)
BGBl. 2005 I S. 2452
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12.08.2004 Ausfertigung
Anhang 2 umnummeriert und aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179)
BGBl. 2004 I S. 2179
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.