Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
AABeamtWidAnOEingangsformel
Stand: 22.07.2026
Das Auswärtige Amt ordnet nach § 126 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) an: