Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Bediensteten des Auswärtigen Amts auf das Bundesverwaltungsamt
AAÜbertrAnO§ 2 Inkrafttreten
Stand: 21.06.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-1 (1) Diese Anordnung tritt für die Beihilfefestsetzung mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-2 (2) Diese Anordnung tritt für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Beihilfeangelegenheiten mit Wirkung vom 14. September 2023 in Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-3 (3) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Reisevorbereitung, Reisekosten sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Angelegenheiten der Reisevorbereitung mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-4 (4) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Umzugskosten sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Umzugskostenangelegenheiten mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-5 (5) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Betreuungskosten sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Betreuungskostenangelegenheiten mit Wirkung vom 1. November 2021 in Kraft.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-6 (6) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Trennungsgeld Inland sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Trennungsgeldangelegenheiten mit Wirkung vom 1. September 2021 in Kraft.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-7 (7) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Auslandstrennungsgeld nach § 12 Absatz 8 der Auslandstrennungsgeldverordnung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Auslandstrennungsgeldangelegenheiten mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/AA%C3%9CbertrAnO/2#abs-8 (8) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Schadensersatzangelegenheiten mit Wirkung vom 10. Juli 1995 in Kraft.