Gesetze / AAÜGErstV · BGBl I 1992, 999
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
7 Normen · ausgefertigt 29.05.1992 · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erstattungsfähige Aufwendungen
- § 2 Berechnung der Erstattungsbeträge bei Renten und sonstigen Leistungen
- § 3 Erstattung der Verwaltungskosten
- § 4 Erfassung der Aufwendungen
- § 5 Vorschüsse
- § 6 Durchführung des Erstattungsverfahrens und der Abrechnung
- § 7 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage (zu § 2 Absatz 6) Anteilswerte nach § 2 Absatz 6
Änderungsverlauf
- 13.04.2025 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
- 01.07.2024 — 1 Norm geändert · § 2
- 18.01.2020 — 3 Normen geändert · §§ 4, 5, 6
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.