Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
AÜKostV§ 2 Höhe der Gebühren
Die Gebühr beträgt für die
| 1. | Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis | 1 300 Euro, |
| 2. | Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis | 2 500 Euro. |
Gesetze / Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
AÜKostVDie Gebühr beträgt für die
| 1. | Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis | 1 300 Euro, |
| 2. | Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis | 2 500 Euro. |