Die Gebühr beträgt für die
| 1. | Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis | 1 300 Euro, |
| 2. | Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis | 2 500 Euro. |
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Die Gebühr beträgt für die
| 1. | Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis | 1 300 Euro, |
| 2. | Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis | 2 500 Euro. |