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§ 2 AÜKostV — Höhe der Gebühren

Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 05.04.2020 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Gebühr beträgt für die

1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1 300 Euro,
2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis2 500 Euro.