Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 27 Verwaltungseinheit Amt Schenkendöbern
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/27#abs-1 (1) Die Gemeinde Gastrose-Kerkwitz wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde
Schenkendöbern eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/27#abs-2 (2) Das Amt Schenkendöbern wird aufgelöst. Die
Gemeinde Schenkendöbern ist amtsfrei.