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§ 27 6.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheit Amt Schenkendöbern

Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Gastrose-Kerkwitz wird in die zum Tag der

nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde

Schenkendöbern eingegliedert.

(2) Das Amt Schenkendöbern wird aufgelöst. Die

Gemeinde Schenkendöbern ist amtsfrei.