Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 4 Verwaltungseinheit Amt Milow
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/4#abs-1 (1) Die Gemeinde Nitzahn wird in die zum Tag der nächsten
landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Milower Land eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/4#abs-2 (2) Das Amt Milow wird aufgelöst. Die Gemeinde Milower
Land ist amtsfrei.