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§ 4 4.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheit Amt Milow

Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Nitzahn wird in die zum Tag der nächsten

landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Milower Land eingegliedert.

(2) Das Amt Milow wird aufgelöst. Die Gemeinde Milower

Land ist amtsfrei.