(1) Die Gemeinde Nitzahn wird in die zum Tag der nächsten
landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Milower Land eingegliedert.
(2) Das Amt Milow wird aufgelöst. Die Gemeinde Milower
Land ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinde Nitzahn wird in die zum Tag der nächsten
landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Milower Land eingegliedert.
(2) Das Amt Milow wird aufgelöst. Die Gemeinde Milower
Land ist amtsfrei.