Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 10 Verwaltungseinheit Amt Michendorf
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/10#abs-1 (1) Aus den Gemeinden Michendorf, Langerwisch, Wildenbruch,
Wilhelmshorst, Fresdorf und Stücken wird die neue Gemeinde Michendorf
gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/10#abs-2 (2) Das Amt Michendorf wird aufgelöst. Die Gemeinde
Michendorf ist amtsfrei.