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§ 10 4.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheit Amt Michendorf

Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aus den Gemeinden Michendorf, Langerwisch, Wildenbruch,

Wilhelmshorst, Fresdorf und Stücken wird die neue Gemeinde Michendorf

gebildet.

(2) Das Amt Michendorf wird aufgelöst. Die Gemeinde

Michendorf ist amtsfrei.