Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / 2. Euro-Einführungsgesetz Nordrhein-Westfalen

2. EuroEG-NRW

§ 3 Abweichende Regelungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/2.%20EuroEG-NRW/3#abs-1 (1) Die in diesem Gesetz geregelte Ersetzung von Zinssätzen lässt die Zuständigkeit für die Änderung von untergesetzlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften unberührt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/2.%20EuroEG-NRW/3#abs-2 (2) Die in diesem Gesetz geregelte Ersetzung von Zinssätzen begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung, einseitige Aufhebung oder Änderung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Abänderung von Vollstreckungstiteln. Das Recht der Parteien, einen Vertrag einvernehmlich zu ändern oder aufzuheben, bleibt unberührt.

§ 2 § 4