Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 19. Erhaltungszielverordnung
19. ErhZVAnlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 4 19. ErhZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.