Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 19. ErhZV · GVBl.II/18, [Nr. 26]

Neunzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (19. Erhaltungszielverordnung - 19. ErhZV)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 05.04.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Festsetzung
  2. § 2 Erhaltungsziele
  3. § 3 Gebietsabgrenzung
  4. § 4 Inkrafttreten
  5. Anlage 1 Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  6. Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  7. Anlage 3 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
  8. Anlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG
  9. Anlage 5 Übersichtskarte, Topografische Karten

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 4 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.