Gesetze / Zweites Überleitungsgesetz
ÜblG 2§ 12
Stand: 10.06.2019
Die Bestimmungen der §§ 18, 20 und 22 des Ersten Überleitungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Zweites Überleitungsgesetz
ÜblG 2Stand: 10.06.2019
Die Bestimmungen der §§ 18, 20 und 22 des Ersten Überleitungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.