Gesetze / Übersetzerprüfungsverordnung

ÜbPrV

§ 1 Gegenstand

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin.

→§ 2