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§ 1 ÜbPrV — Gegenstand

Übersetzerprüfungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin.