Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung
ÜSGGewBestV§ 1 Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind
Stand: 02.08.2026
Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Gewässer und Gewässerabschnitte. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.
Einzelnorm