§ 1 ÜSGGewBestV (Brandenburg) — Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind

Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Gewässer und Gewässerabschnitte. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.

Einzelnorm