Gesetze / Häufige Fragen

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Das Gesetz nennt keine feste Frist für die Rückzahlung. Es begrenzt die Kaution auf drei Monatsmieten und lässt Ersatzansprüche des Vermieters in sechs Monaten nach Rückgabe verjähren.

Eine Vorschrift, die dem Vermieter eine bestimmte Zahl von Wochen oder Monaten für die Rückzahlung setzt, gibt es im BGB nicht. Was das Gesetz regelt, sind Höhe, Anlage und die Verjährung der Ansprüche, die gegen die Kaution verrechnet werden können.

Die Höhe ist nach § 551 Absatz 1 BGB begrenzt: höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Eine Geldsumme darf der Mieter nach Absatz 2 in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Der Vermieter hat die Geldsumme nach § 551 Absatz 3 BGB getrennt von seinem Vermögen anzulegen und zu verzinsen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Für die Rückzahlung ist der Sicherungszweck maßgeblich: solange Ansprüche offen sind, für die die Kaution haftet, darf der Vermieter sie behalten. Eine zeitliche Grenze setzt § 548 Absatz 1 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.

Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren nach § 548 Absatz 2 BGB ebenfalls in sechs Monaten, gerechnet ab Beendigung des Mietverhältnisses.

Fristen

Fristen zu: Wann bekomme ich die Kaution zurück?
WofürFristVorschrift
Höchstbetrag der Kautiondrei Monatsmieten ohne Betriebskosten§ 551 Absatz 1 BGB
Ersatzansprüche des Vermieterssechs Monate ab Rückerhalt der Mietsache§ 548 Absatz 1 BGB

Die Vorschriften im Volltext

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