Gesetze / Häufige Fragen

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, und die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

Betriebskosten trägt der Mieter nur, wenn das vereinbart ist, § 556 Absatz 1 BGB. Was Betriebskosten sind, umschreibt dieselbe Vorschrift; für ihre Aufstellung gilt die Betriebskostenverordnung.

Sind Vorauszahlungen vereinbart, ist über sie nach § 556 Absatz 3 BGB jährlich abzurechnen, und dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Statt einer Abrechnung kann auch eine Pauschale vereinbart werden, § 556 Absatz 2 BGB. Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

Ob eine verspätete Abrechnung noch zu einer Nachforderung führen kann und welche Einwendungen dem Mieter offenstehen, richtet sich nach den weiteren Sätzen des § 556 Absatz 3 BGB. Der Wortlaut steht vollständig in der verlinkten Fassung.

Fristen

Fristen zu: Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?
WofürFristVorschrift
Abrechnung muss zugehenbis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums§ 556 Absatz 3 BGB

Die Vorschriften im Volltext

Andere Fragen dazu

Woher diese Frage kommt

Diese Frage wird auf dieser Seite tatsächlich gesucht. In der Auswertung der Suchanfragen bis zum 13.08.2026 entfielen auf sie 3 Suchen in 3 verschiedenen Formulierungen, verteilt auf 3 verschiedene Tage. So wurde sie unter anderem eingegeben:

Diese Antwort beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie stützt sich auf den Wortlaut der oben verlinkten Vorschriften in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Abfrage im Bestand liegt; maßgeblich ist bei Gesetzestexten allein das Bundesgesetzblatt. Ob eine Vorschrift auf einen bestimmten Fall passt, entscheidet sich an dessen Umständen, und im Streitfall entscheidet das Gericht. Stand des Textes: 13.08.2026.