Was das Gebiet umfasst
Das Strafrecht regelt, welches Verhalten strafbar ist und wie das Verfahren dazu abläuft. Die Fachanwaltsordnung nennt drei Bereiche. Diese Seite beschreibt nur, was zum Gebiet gehört. Sie sagt nichts darüber, was in einem einzelnen Verfahren geschieht.
Der erste Bereich ist die Methodik und das Recht der Strafverteidigung, also die Arbeit eines Verteidigers, samt Grundzügen der Hilfswissenschaften. Das sind Fächer neben dem Recht, die für die Verteidigung wichtig sind. Das Gesetz regelt in § 137 der Strafprozessordnung (StPO) das Recht des Beschuldigten, einen Verteidiger hinzuzuziehen. § 140 StPO nennt die Fälle, in denen ein Verteidiger mitwirken muss (notwendige Verteidigung).
Der zweite Bereich ist das materielle Strafrecht. Es bestimmt, welche Taten strafbar sind. Die Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es enthält zum Beispiel den Betrug in § 263 StGB und die Trunkenheit im Verkehr in § 316 StGB. Nach der Fachanwaltsordnung gehören dazu auch besondere Gebiete:
- das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- das Betäubungsmittelstrafrecht nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Konsumcannabisgesetz,
- das Verkehrsstrafrecht,
- das Wirtschaftsstrafrecht,
- das Steuerstrafrecht, zum Beispiel die Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung.
Der dritte Bereich ist das Strafverfahrensrecht. Es umfasst das Verfahren nach der StPO, das Jugendstrafverfahren und das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden können (§ 1 OWiG). Dazu kommt das Recht der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs, also wie eine verhängte Strafe durchgesetzt wird und wie eine Freiheitsstrafe im Gefängnis abläuft. Seit dem 1. Oktober 2026 gehören auch die Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen dazu. Die Rechtshilfe richtet sich vor allem nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Hauptverhandlungen, also die Gerichtstermine im Strafprozess, können vor dem Amtsgericht stattfinden. Dort entscheidet in bestimmten Fällen ein Schöffengericht (§ 28 des Gerichtsverfassungsgesetzes, GVG). Es besteht aus einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzendem und zwei Schöffen, also ehrenamtlichen Richtern (§ 29 Absatz 1 GVG). Die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Strafsachen regelt § 24 GVG. Wann ein Richter am Amtsgericht allein als Strafrichter entscheidet, regelt § 25 GVG. Nach § 2 Absatz 3 der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen die Kenntnisse auch die menschenrechtlichen Bezüge des Gebiets erfassen, etwa zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Typische Situationen
Menschen suchen einen Fachanwalt für Strafrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Jemand hat eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.
- Jemand ist Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.
- Eine Familie sucht einen Verteidiger für einen Angehörigen.
- Ein Jugendlicher oder seine Eltern haben Fragen zum Jugendstrafverfahren.
- Jemand hat einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten. Einen Bußgeldbescheid erlässt eine Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit (§§ 35 und 65 OWiG). Mit einem Strafbefehl setzt das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe schriftlich und ohne Hauptverhandlung fest (§ 407 StPO).
- Ein Unternehmen oder eine Führungskraft sucht einen Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht.
- Jemand ist durch eine Straftat verletzt worden und fragt nach seiner Rolle im Verfahren.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Strafrecht gehört nicht zu den vier Fachanwaltschaften, die dieses Gesetz selbst nennt. Es ist eine der weiteren, die die Fachanwaltsordnung (FAO) vorsieht (§ 1 FAO). Die Einzelheiten regelt die FAO. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Strafrecht gelten vor allem § 5 und § 13 FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage (§ 5 Absatz 1 Buchstabe f FAO). Der Anwalt muss die Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 30 der Hauptverhandlungstage müssen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre. Seitdem müssen nur noch 30 der 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben, statt wie zuvor alle 40. Seit dem 1. Oktober 2026 gehören zudem die Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu den nachzuweisenden Kenntnissen.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 4.194 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
2.458 von ihnen nennen Strafrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 8.140 Anwälte nennen Strafrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
8 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 4.102 Fachanwälte für Strafrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 1.005
- Bayern 730
- Baden-Württemberg 469
- Hessen 375
- Berlin 337
- Niedersachsen 318
- Hamburg 192
- Rheinland-Pfalz 161
- Sachsen 152
- Schleswig-Holstein 103
- Brandenburg 73
- Bremen 66
- Thüringen 64
- Sachsen-Anhalt 61
- Mecklenburg-Vorpommern 47
- Saarland 33
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Strafrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Welche Rolle spielen Hauptverhandlungstage beim Titel?
Die Fachanwaltsordnung verlangt 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage. Mindestens 30 dieser Hauptverhandlungstage müssen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben (§ 5 Absatz 1 Buchstabe f FAO).
Welche Themen gehören zum Strafrecht im Sinne der Fachanwaltsordnung?
§ 13 FAO nennt drei Bereiche. Erstens Methodik und Recht der Strafverteidigung mit Grundzügen der Hilfswissenschaften. Zweitens das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Drittens das Strafverfahrensrecht mit Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafvollstreckung, Strafvollzug und Grundzügen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (seit dem 1. Oktober 2026).
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 1 bis 7, 13 und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen