Änderungstempo
Welche Gesetze ihren Text am häufigsten bewegen — gezählt seit dem 10.06.2019, dem Tag, an dem der Bestand angelegt wurde.
| Gesetz | Änderungstage | Fassungen | Verlauf 2019–2026 | zuletzt |
|---|---|---|---|---|
| SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) | 25 | 33 | Höchstwert 9 im Jahr | 11.08.2026 |
| EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung | 17 | 20 | Höchstwert 6 im Jahr | 13.04.2025 |
| EStG Einkommensteuergesetz | 13 | 19 | Höchstwert 4 im Jahr | 10.07.2025 |
| IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen | 12 | 13 | Höchstwert 7 im Jahr | 23.08.2024 |
| AZRG-DV Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister | 12 | 12 | Höchstwert 4 im Jahr | 24.06.2026 |
| BGB Bürgerliches Gesetzbuch | 10 | 60 | Höchstwert 5 im Jahr | 10.07.2026 |
| FeV Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr | 10 | 14 | Höchstwert 4 im Jahr | 19.09.2025 |
| BWO Bundeswahlordnung | 9 | 18 | Höchstwert 5 im Jahr | 17.07.2026 |
| BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge | 9 | 15 | Höchstwert 4 im Jahr | 14.03.2026 |
| AufenthG Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet | 9 | 12 | Höchstwert 2 im Jahr | 23.07.2025 |
Die Grundlinie jeder Verlaufskurve ist die Null, nicht der kleinste Wert der Reihe — sonst sähe „drei, drei, vier" aus wie ein Anstieg. Alle Kurven laufen über dieselben Jahre (2019–2026).
Was diese Zahl sagt — und was nicht
Gezählt werden Beobachtungstage: Tage, an denen sich der Text mindestens einer Norm dieses Gesetzes gegenüber der vorher gespeicherten Fassung unterschied. Das ist kein Inkrafttretensdatum und keine amtliche Zählung von Änderungsgesetzen — auch eine geänderte Schreibweise oder ein korrigierter Satzfehler eröffnet eine neue Fassung. Gemessen über alle 1.879 Folgefassungen des Bundesrechts: 194 (10,3 %) unterscheiden sich nach Normalisierung der Leerzeichen in keinem Zeichen von ihrer Vorgängerfassung.
Deshalb steht in der ersten Spalte die Zahl der Tage und nicht die der Fassungen: ein einmaliger Neueinzug eines ganzen Gesetzes bewegt viele Fassungen, aber nur einen Tag, während ein Änderungsgesetz je Termin einen Tag kostet. Die Spalte „Fassungen" steht daneben, damit der Unterschied sichtbar bleibt — wo sie viel größer ist als die Tageszahl, steckt ein Sammelvorgang dahinter.
Ein Datum in diesem Bestand ist ein Beobachtungsdatum: der Tag, an dem unsere Erfassung den geänderten Text zum ersten Mal gesehen hat. Das amtliche Inkrafttreten kann davor liegen. Für das Landesrecht führt die Änderungsübersicht die beobachteten Termine im Einzelnen auf und benennt die Bestandsabgleiche, die keine Gesetzgebung sind.