Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin / 2008
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 01.07.2008 – 58/08
ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.58.08.0A
VerfassungsrechtBerlinVolltext
Tenor§
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
3. Auslagen werden nicht erstattet.