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Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin / 2008

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 01.07.2008 – 58/08

ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.58.08.0A

VerfassungsrechtBerlinVolltext

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Tenor§

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

3. Auslagen werden nicht erstattet.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Beschluss · 01.07.2008

58/08

Zitieren

ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.58.08.0A

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2008-07-01/58-08

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-berlin/2008-07-01/58-08, abgerufen am 27.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Rechtsprechung der Länder (juris-Portale)

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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