Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin / 2008
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 22.01.2008 – 161/07
ECLI:DE:VERFGBE:2008:0122.161.07.0A
VerfassungsrechtBerlinVolltext
Gründe§
Randnummer1
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Verbot des Polizeipräsidenten in Berlin, am 3. Oktober 2007 einen Aufzug vom Brandenburger Tor zum Reichstag durchzuführen.
Randnummer2
Mit Schreiben des Verfassungsgerichtshofs vom 6. November 2007 ist der Beschwerdeführer auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden. Aus den mitgeteilten Gründen ist diese zu verwerfen. Einer weiteren Begründung bedarf der Beschluss gemäß § 23 Satz 2 VerfGHG nicht.
Randnummer3
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
Randnummer4
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.