Rechtsprechung / OLG Nürnberg / 2021
OLG Nürnberg Beschluss vom 06.09.2021 – 8 U 1012/21
ZivilrechtBayernVolltext
Tenor§
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 122.330,00 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.