Rechtsprechung / OLG Nürnberg / 2021
OLG Nürnberg Beschluss vom 12.03.2021 – 8 U 3888/20
ZivilrechtBayernVolltext
Zitiert von 11 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte 1 zitierte Normen Als PDF speichern
Tenor§
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.