Rechtsprechung / OLG Köln / 2008

OLG Köln Urteil vom 29.10.2008 – 17 U 50/08

ECLI:DE:OLGK:2008:1029.17U50.08.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 2. Mai 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 36/07 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

1

G r ü n d e

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2008-10-29/17-u-50-08#rd_2

Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil sowie die im heutigen Termin protokollierten Hinweise Bezug genommen.

3

Berufungsstreitwert: bis 23.000,-- €