Rechtsprechung / OLG Koblenz / 1. Zivilsenat / 2018
OLG Koblenz Urteil vom 02.08.2018 – 1 U 216/18
1. Zivilsenat
ZivilrechtRheinland-PfalzVolltext
Tenor§
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29.1.2018 (Az. 11 O 287/17) wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil und das Senatsurteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.158 € festgesetzt.