Rechtsprechung / OLG Koblenz / 2. Zivilsenat / 2017

OLG Koblenz Beschluss vom 09.10.2017 – 2 U 4/17

2. Zivilsenat

ZivilrechtRheinland-PfalzVolltext

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Tenor§

1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.

2. Der Berufungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.961,00 € festgesetzt.

Gründe§

Randnummer1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.