Rechtsprechung / OLG Koblenz / 2. Zivilsenat / 2017
OLG Koblenz Beschluss vom 09.10.2017 – 2 U 4/17
2. Zivilsenat
ZivilrechtRheinland-PfalzVolltext
Tenor§
1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
2. Der Berufungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.961,00 € festgesetzt.
Gründe§
Randnummer1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.