Rechtsprechung / OLG Brandenburg / 4. Zivilsenat / 2024

OLG Brandenburg Beschluss vom 19.03.2024 – 4 U 58/23

4. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2024:0319.4U58.23.00

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Tenor§

Der Tenor des am 21.02.2024 verkündeten Urteils wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit unter Ziffer 1 dahingehend berichtigt, dass es heißen muss „Auf die Berufung des Beklagten...“.