Rechtsprechung / OLG Bamberg / 2024
OLG Bamberg Beschluss vom 08.04.2024 – 3 U 4/24 e
ZivilrechtBayernVolltext
Tenor§
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.