Rechtsprechung / OLG Bamberg / 2024

OLG Bamberg Beschluss vom 08.04.2024 – 3 U 4/24 e

ZivilrechtBayernVolltext

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Tenor§

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.