Rechtsprechung / OLG Bamberg / 2022
OLG Bamberg Beschluss vom 19.07.2022 – 5 U 48/22
ZivilrechtBayernVolltext
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Tenor§
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.