Rechtsprechung / OLG Bamberg / 2022

OLG Bamberg Beschluss vom 19.07.2022 – 5 U 48/22

ZivilrechtBayernVolltext

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Tenor§

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.