Entscheidungen zu § 848 ZPO
13 Entscheidungen · Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache
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BGH, 14.04.2005 – V ZB 55/05
Beschluss
Leitsatz ZPO § 848 Abs. 2 a) Die Vergütung, die der Gläubiger einem nach § 848 Abs. 2 ZPO bestellten Se- quester zu erstatten hat, ist durch das Gericht, das den Sequester bestellt hat, festzulegen. b) Sie bestimmt sich in Anlehn…
- LG Stuttgart, 08.09.2003 – 1 T 58/03 Beschluss
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BGH, 10.05.2012 – V ZB 156/11
Beschluss
Leitsatz 1. Eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks kann nach Erlöschen dieses Anspruchs mangels Anspruchskongruenz nicht mit einem Rückübereignungsans…
- OLG Naumburg, 02.09.2013 – 12 Wx 41/13 Beschluss
- BPatG, 11.04.2001 – 8 W (pat) 64/99 Beschluss
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BGH, 09.07.2014 – VII ZB 9/13
Beschluss
Leitsatz Eine aufgrund eines Arrestes gepfändete Forderung kann dem Gläubiger nicht zur Einziehung überwiesen werden. Einem gleichwohl erlassenen Überweisungsbeschluss kommt keinerlei Wirkung zu. Er ist nicht lediglich anfechtbar…
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BGH, 17.04.2007 – X ZB 41/03
Beschluss
Leitsatz Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren ZPO § 938 Abs. 2, § 265 Abs. 2, § 66; PatG § 99 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 30 Abs. 3 a) Hat das Prozessgericht die Sequestration eines Patents angeordnet, das sich im Einspruchsver…
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BGH, 20.02.2003 – IX ZR 102/02
Urteil
Leitsatz ZPO §§ 851 Abs. 2, 857 Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzu- verlangen, kann ein Gläubiger dieses R…
- LG Darmstadt, 25.10.2018 – 28 O 204/17 Urteil
- OLG Oldenburg, 28.06.2016 – 2 U 28/16 Urteil
- OLG Brandenburg, 14.03.2012 – 4 U 142/10 Urteil
- OLG Hamm, 13.09.2007 – 15 W 298/07 Beschluss
- OLG Celle, 27.04.2004 – 8 W 145/04 Beschluss