Rechtsprechung / § 1 WDO 2025

Entscheidungen zu § 1 WDO 2025

59 Entscheidungen · Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

  1. BVerwG, 19.05.2015 – 2 WD 13/14 Urteil
  2. BVerwG, 18.04.2013 – 2 WD 16/12 Urteil

    Leitsatz 1. Von einem Zugriff auf einen einem Soldaten anvertrauten Gegenstand ist nur dann auszugehen, wenn dieser sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär im Arbeitsbereich des Soldaten befindet und der Soldat sich auch faktisch ge…

  3. BVerwG, 06.09.2012 – 2 WD 26/11 Urteil

    Leitsatz Ein vorsätzliches Verhalten, das nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG als Dienstvergehen gilt, wiegt in der Regel genauso schwer wie ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht im aktiven Dienst. Ausgangspunkt der Zumessun…

  4. BVerwG, 24.05.2012 – 2 WD 18/11 Urteil

    Leitsatz Bei einer außerdienstlichen Körperverletzung, bei der auch die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 - 227 StGB erfüllt sind, ist die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der …

  5. BVerwG, 16.05.2012 – 2 WD 8/11 Urteil

    Leitsatz 1. Belehrt der Vorsitzende der Truppendienstkammer einen anwaltlich nicht vertretenen Soldaten in der Hauptverhandlung nicht über aus einem Belehrungsfehler im Ermittlungsverfahren resultierende Verwertungsverbote bezügl…

  6. BVerwG, 12.05.2011 – 2 WD 9/10 Urteil

    Leitsatz Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist eine Herabsetzung im Dienstgrad, wenn ein Soldat vorsätzlich gegen Dienstvorschriften im Umgang mit Schusswaffen verstößt.

  7. BVerwG, 12.10.2010 – 2 WD 44/09 Urteil

    Leitsatz 1. In Fällen des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln - hier "Speed" als Amphetaminderivat - durch Soldaten in oder außer Dienst ist eine Dienstgradherabsetzung Ausg…

  8. BVerwG, 23.02.2010 – 1 WB 23/09 Beschluss

    Leitsatz Eine Erzieherische Maßnahme kann ein Soldat nur unmittelbar mit den Rechtsbehelfen nach der Wehrbeschwerdeordnung und nicht mit der Beschwerde nach § 42 WDO anfechten.

  9. Truppendienstgericht Süd, 18.03.2022 – S 5 VL 50/20 Beschluss

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