Rechtsprechung / § 21h GVG

Entscheidungen zu § 21h GVG

6 Entscheidungen

  1. BFH, 23.08.2017 – I B 126/16 Beschluss

    Leitsatz NV: Die von der Rechtsprechung bislang anerkannte 5-Monats-Frist zur schriftlichen Hinterlegung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe nach der Verkündung des Urteils ist nach wie vor angemessen .

  2. BGH, 20.03.2025 – StB 10/25 Beschluss
  3. BGH, 29.10.1998 – 5 StR 288/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Für den Lauf der Strafantragsfrist muß sich der Dienstvorgesetzte die Kenntnis seines ständigen Vertreters zurechnen lassen. 2. Zur presserechtlichen Verjährung bei Äußerungen in Talk-Shows.

  4. BGH, 06.12.1973 – 4 StR 554/73 Urteil

    Leitsatz nur zuA I 1 GvG 88 45 Abs. 3, 77 Abs. 3 Satz 1, 21h Das Ziehen der Lose zur Bestimmung der Reihenfolge, in der die Hauptschöffen heranzuziehen sind, ist eine "reine" Verwaltungstätigkeit. 8 21h VG gilt insoweit für die…

  5. OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 – OVG 4 S 17.17 Beschluss
  6. VG Köln, 16.03.2016 – 23 L 2963/15 Beschluss