Rechtsprechung / § 36 FGO

Entscheidungen zu § 36 FGO

12 Entscheidungen

  1. BVerfG, 04.06.1969 – 2 BvR 173/66 Beschluss

    Leitsatz 1. Ein zunächst mit der Verfassung vereinbares Besoldungsgesetz kann durch eine spätere, den Status und den Aufgabenbereich einzelner Gruppen von Bediensteten ändernde gesetzliche Regelung verfassungswidrig werden. 2. Fü…

  2. BFH, 24.03.2017 – X B 26/17 Beschluss

    Leitsatz NV: Die Unwirksamkeit einer Erledigungserklärung ist durch Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens geltend zu machen.

  3. BFH, 08.11.2016 – IX R 20/16 Beschluss

    Leitsatz NV: Die Revision gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Klagebegründung ist nicht statthaft.

  4. BFH, 22.03.2016 – VIII B 130/14, VIII B 17/15, VIII B 130/14, VIII B 17/15 Beschluss

    Leitsatz 1. NV: Mit der Vorlage einer Sache an den BFH gemäß § 130 FGO entfällt die Befugnis des FG, während eines beim BFH anhängigen Beschwerdeverfahrens einen erneuten Berichtigungsbeschluss gleichen Inhalts zu erlassen (Anknü…

  5. BFH, 29.05.2008 – V R 7/06 Urteil

    Leitsatz 1. Ein "Glücksspiel mit Geldeinsatz" i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erfordert die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos d…

  6. BFH, 20.10.2004 – II R 74/00 Urteil

    Leitsatz Die rückwirkende Anwendung des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 ist nicht verfassungswidrig.

  7. BFH, 26.01.1983 – I B 48/80 Beschluss

    Leitsatz Vorläufiger Rechtsschutz gegen sog. negative Feststellungsbescheide kann nur durch einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung) gewährt werden.

  8. BFH, 26.03.1980 – I B 11/80 Beschluss

    Leitsatz 1. Das FG, das einen auf Beschwerde vom BFH aufgehobenen Beschluß des Instanzgerichts "wiederherstellt", überschreitet seine Kompetenz.

  9. OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 – OVG 4 B 13/20 Urteil
  10. VGH Bayern, 01.02.2022 – 6 CE 21.2708 Beschluss
  11. VGH Bayern, 01.02.2022 – 6 CE 21.2709 Beschluss
  12. VGH Bayern, 01.02.2022 – 6 CE 21.2696 Beschluss