Rechtsprechung / LG Köln / 2017

LG Köln Beschluss vom 23.06.2017 – 16 OH 13/16

ECLI:DE:LGK:2017:0623.16OH13.16.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

In dem selbständigen Beweisverfahren

wird dem Antrag auf Fortführung des selbständigen Beweisverfahrens gegen die bisherige Streithelferin der Antragstellerin abgelehnt.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2017-06-23/16-oh-13-16#rd_1

Das selbständige Beweisverfahren ist hier mit Entfallen der Prozessfähigkeit der bisherigen Antragsgegnerin unzulässig geworden und war damit beendet. Eine Fortführung des bereits beendeten Verfahrens dürfte bereits vor diesem Hintergrund nicht in Betracht kommen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2017-06-23/16-oh-13-16#rd_2

Zudem dürfte einer Fortführung des Verfahrens gegen die bisherige Streithelferin entgegenstehen, dass diese sich zu bisherigem Vortrag und Prozessverhalten in Widerspruch setzen müsste, wäre sie nunmehr als Antragsgegnerin gehalten, Anträge der Antragstellerin abzuwehren, der sie zuvor als Streithelferin beistand.