Rechtsprechung / LG Köln / 18. Zivilkammer / 2016

LG Köln Beschluss vom 26.10.2016 – 18 O 73/15

18. Zivilkammer · ECLI:DE:LGK:2016:1026.18O73.15.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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wird der Tenor des Urteils vom 25.11.2015 im Kostentenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in diesem letzten Satz richtig heißt: "Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen dieser 75 % und die Klägerin 25 %."