Rechtsprechung / LG Köln / 8. Zivilkammer / 2011
LG Köln Urteil vom 13.12.2011 – 8 O 361/11
8. Zivilkammer · ECLI:DE:LGK:2011:1213.8O361.11.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Die Beklagten werden verurteilt, dem Vollzug der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch auf die Kläger nach Maßgabe des notariellen Vertrages vom 22.04.2009 Urkundenrolle Nr. ###/2009 des Notar H , amtsansässig in X, gemäß Ziffer IX. 1 auf die Kläger zuzustimmen.Es wird festgestellt, dass den Beklagten keine Kaufpreisansprüche mehr gegen die Kläger aus dem notariellen Vertrag vom 22.04.2009, Urkundenrolle Nr. ###/2009 des Notars H , amtsansässig in X, zustehen, insbesondere nicht nach den Bestimmungen Ziffer III. 4.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu jeweils ½ auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 20.000,00 Euro.