Rechtsprechung / LG Essen / 2018

LG Essen Beschluss vom 29.05.2018 – 2 O 170/18

ECLI:DE:LGE:2018:0529.2O170.18.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend wiedergegebenen Beitrages

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2018-05-29/2-o-170-18#rd_1

Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.

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Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.