Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 3. Zivilkammer / 2012
LG Düsseldorf Sonstige vom 22.10.2012 – 3 O 147/12
3. Zivilkammer · ECLI:DE:LGD:2012:1022.3O147.12.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei der Gerichtskasse xxxx am xxx für die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts xxx –xxx – hinterlegten Betrages von EUR 15.600,63 nebst der angefallenen Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 15.600,63 Euro