Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 2011
LG Düsseldorf Beschluss vom 04.03.2011 – 13 O 49/11 B.
ECLI:DE:LGD:2011:0304.13O49.11B.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die Cost Order des High Court of Justice, Bankruptcy, in London - No 10553 - 2005 - vom 29.7.2009 ist mit folgendem Inhalt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Vollstreckungsklausel zu versehen:
Der Antragsgegner hat als Abschlagszahlung 20.000 brit. Pfund nebst 8 % Zinsen seit dem 12.8.2008 zu zahlen.
Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitwert: bis 25.000 €
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf Art 38 ff EGVVO.
Soweit der Antrag wegen eines Teils der Zinsen zurückgewiesen wurde, beruht dies auf der Anordnung des High Courts, dass der zugesprochene Betrag erst binnen 14 Tagen zu zahlen sei.
Tannert