Rechtsprechung / LG Bonn / 8. Zivilkammer / 2021

LG Bonn Anerkenntnisurteil vom 21.04.2021 – 8 S 204/13

8. Zivilkammer · ECLI:DE:LGBN:2021:0421.8S204.13.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Für               Recht             erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg – 124 C 297/12 – unter Berücksichtigung der Teilklagerücknahme teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.021,94 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.971,94 € seit dem 15.11.2012 und aus weiteren 50,00 € seit 04.01.2013 sowie 272,87 € unverzinslichen Nebenkosten nebst 5 Prozentpunkten Zinssatz über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.11.2012 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung.

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung in Verzug befindet.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.321,94 € festgesetzt.