Rechtsprechung / LG Berlin / 63. Zivilkammer / 2022
LG Berlin Versäumnisurteil vom 08.04.2022 – 63 O 213/20
63. Zivilkammer · ECLI:DE:LGBE:2022:0408.63O213.20.00
ZivilrechtBerlinVolltext
Tenor§
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 2.011,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.