Rechtsprechung / LG Bamberg / 2023
LG Bamberg Berichtigungsbeschluss vom 02.03.2023 – 21 O 391/22
ZivilrechtBayernVolltext
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Tenor§
Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 2. Zivilkammer – vom 11.01.2023 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Auf Seite 2 muss es im zweiten Absatz, zweite Zeile, statt „VW Sharan“ richtig lauten: „VW Tiguan“.
Gründe§
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.