Rechtsprechung / LG Aurich / 2004

LG Aurich Beschluss vom 14.04.2004 – 2 O 54/04

ZivilrechtNiedersachsenVolltext

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Tenor§

Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.

Gründe§

1

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-aurich/2004-04-14/2-o-54-04#rd_1

Der Beweisantritt für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe durch Sachverständigengutachten ist ein dreiviertel Jahr nach Übergabe des Pferdes aus denselben Gründen ungeeignet, die auch die Unvereinbarkeit der Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels begründen.

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